Kontakt
Psychosozialer Dienst
Gastfamilien für psychisch behinderte Menschen

Daniela Seyffer
E-Mail: d.seyffer@caritas-nk.de

Birgit Dabrowski
E-Mail: b.dabrowski@caritas-nk.de
Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen
E-Mail: suchtberatung@caritas-nk.de
Telefon 06821 / 920 970
Fax 06821 / 920 944

Was bedeutet „Gastfamilien für psychisch Kranke“?
Wir versuchen chronisch psychisch kranken Menschen durch die Vermittlung und Betreuung in einer Gastfamilie ein möglichst
normales Leben zu ermöglichen.
Unser Ziel ist es, dass diese Menschen im familiären Rahmen alltagspraktische und soziale Fertigkeiten neu oder wieder erlernen
und somit einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität erfahren.
Alltag als Therapie!
Die MitarbeiterInnen des Projektes begleiten die Gastfamilie und den Gast und sind unmittelbarer Ansprechpartner für auftretende
Fragen und Probleme.
Unser Versorgungsgebiet sind die Landkreise Neunkirchen, St.Wendel und Saar-Pfalz. Finanziert wird diese Arbeit aus Mitteln
des Landes und des Trägers.
Wer sind die Gäste?
Grundsätzlich können alle psychisch kranken Menschen dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Primär richtet sich das Angebot an Personen, die in Alten- oder Pflegeheimen fehlplatziert sind oder in Wohngruppen, Übergangseinrichtungen
etc. nicht zu integrieren sind.
Von der Symptomatik sind vorrangig psychisch kranke Menschen geeignet, die gering ausgeprägte Halluzinationen, Wahnvorstellungen
etc. haben und bei denen die „Negativsymptomatik“ (Rückzug, Antriebsverarmung, körperliche Vernachlässigung etc.) im Vordergrund
steht.
Psychisch kranke Menschen, die sich in einer Klinik, Heim etc. befinden oder bei denen solch ein Aufenthalt bevorsteht.
Wie sieht die Finanzierung aus und wer zahlt die Kosten?
Die Familie erhält:
ein monatliches Betreuungsentgelt (finanziert vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz)
ein Entgelt für Unterkunft und Verpflegung:
bezieht der Gast Grundsicherung, übernimmt das zuständige Kreissozialamt diese Kosten
(dann erhält der Gast auch ein monatliches Taschengeld von dieser Stelle)
Ist der Gast „Selbstzahler“ (Rentner/ ALG II- Empfänger…) trägt er diese Kosten selbst